Eine jährliche Pflichtfortbildung aus dem Bereich Arbeitssicherheit für alle Mitarbeitenden des Caritasverbandes
Wann:
Ort/Treffpunkt: Siehe unter „Wann“
Keime wie Bakterien, Viren oder Pilze finden sich überall in der Umwelt. Viele besiedeln auch unseren Körper – die meisten sind für uns harmlos. Manche können jedoch auch krank machen. Krankheitserreger können von Menschen zu Mensch, über die Hände oder gemeinsam benutzte Gegenstände weiterverbreitet werden. Einfache Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittelherstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen: Fleisch, …….. Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen (etc.) und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Innerhalb dieser Schulung wird auch die jährlich folgende Wiederbelehrung §43 Lebensmittel absolviert.
Möglichst als Präsenzveranstaltung. Ein entsprechendes E-Learningmodul steht zur Verfügung. Ergänzend für den Bereich Lebensmittel das E-Learningmodul „Lebensmittelzubereitung“.
Als Zusatzschulung empfehlen wir das Modul PSA – Persönliche Schutzausrüstung
Externer Dozent: Herr Jehle, Firma Wibu
Bei Fragen rund um dieses Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten.
Zu diesem Angebot müssen Sie sich nicht separat anmelden. Ihr Vorgesetzter plant die Veranstaltung entsprechend in der Dienstplanung oder informiert Sie hierüber.